die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden und Kunden hat oberste Priorität. Deshalb verpflichten §10 des Arbeitsschutzgesetzes sowie die DGUV Vorschrift 1 alle Unternehmen dazu, ausreichend geschulte Mitarbeitende für Notfälle wie Brandbekämpfung und Evakuierung bereitzustellen.
Hinweis:
Pflegeeinrichtungen unterliegen besonderen Anforderungen hinsichtlich Ausbildungsquote und Schulungsfrequenz. In der Praxis bedeutet dies häufig, dass ein erhöhter Anteil der Mitarbeitenden – in vielen Fällen nahezu das gesamte Team (mind. 5–20 % der anwesenden Mitarbeitenden) – entsprechend geschult sein muss.
Mit unserem Kurs erfüllen Sie nicht nur diese gesetzlichen Vorgaben, sondern erwerben praxisrelevantes Wissen, das im Ernstfall Leben retten kann. Nach Abschluss erhalten Sie ein anerkanntes Zertifikat, das Ihre Qualifikation offiziell bestätigt.
Unsere Schulungen unterstützen Sie die Fortbildungspflichten Ihrer Mitarbeiter bei Kontrollen nachweisen zu können:
Durch die Teilnahme an unseren Schulungen stellen Sie sicher, dass alle relevanten Fortbildungs-Nachweise vollständig vorliegen und im Prüfungsfall sofort bereitgestellt werden können.
Melden Sie noch heute Ihre Mitarbeitenden zur Brandschutzhelferschulung Erste Hilfe Schulung für Pflegekräfte an: