Für Kitas und Horte ist nach Übereinkunft mit der BGW nur noch die Unfallkasse Sachsen zuständig. Die UKS übernimmt leider ohne Vorankündigung und auch für uns überraschend rückwirkend ab dem 01.08.2019 nicht mehr wie üblich die Kosten für alle Erzieher, sondern nur noch für 1 Erzieher pro Gruppe plus einen Erzieher pro Einrichtung (bei offenem Konzept Anzahl Kinder/15 plus 1 Erzieher pro Einrichtung).
Weiterhin gilt:
"Kitaleitung bzw. Kita-Träger müssen sicherstellen, dass in Kindertageseinrichtungen mindestens ein Ersthelfer je Kindergruppe zur Verfügung steht (§ 26 Abs. 1 Nr. 2.c DGUV Vorschrift 1)."
www.uksachsen.de/branchenuebergreifende-themen/erste-hilfe
Ansprechpartnerin UKS:
Beate Mierdel
Referatsleiterin Bildungswesen
Telefon: 03521 - 724 - 316
E-Mail: mierdel@uksachsen.de
Erste Hilfe im Betrieb
(pdf, 141 kB)
Erste Hilfe in Schulen
(pdf, 153 kB)
Erste Hilfe in Kitas
(pdf, 152 kB)
Merkblatt: Erste Hilfe im Betrieb
(pdf, 135 kB)
Merkblatt: Erste Hilfe in Schulen
(pdf, 137 kB)
Merkblatt: Erste Hilfe in Kitas
(pdf, 138 kB)