Reanimation an einer Rescue Anne
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Kostenübernahme Unfallkasse Sachsen

Für Kitas und Horte ist nach Übereinkunft mit der BGW nur noch die Unfallkasse Sachsen zuständig. Die UKS übernimmt leider ohne Vorankündigung und auch für uns überraschend rückwirkend ab dem 01.08.2019 nicht mehr wie üblich die Kosten für alle Erzieher, sondern nur noch für 1 Erzieher pro Gruppe plus einen Erzieher pro Einrichtung (bei offenem Konzept Anzahl Kinder/15 plus 1 Erzieher pro Einrichtung).

Weiterhin gilt:

"Kitaleitung bzw. Kita-Träger müssen sicherstellen, dass in Kindertageseinrichtungen mindestens ein Ersthelfer je Kindergruppe zur Verfügung steht (§ 26 Abs. 1 Nr. 2.c DGUV Vorschrift 1)."

www.uksachsen.de/branchenuebergreifende-themen/erste-hilfe

Ansprechpartnerin UKS:

Beate Mierdel

Referatsleiterin Bildungswesen

Telefon: 03521 - 724 - 316

E-Mail: mierdel@uksachsen.de

 

Antragsformulare für Kostenübernahme:

Erste Hilfe im Betrieb
(pdf, 141 kB)

Erste Hilfe in Schulen
(pdf, 153 kB)

Erste Hilfe in Kitas
(pdf, 152 kB)

Merkblätter:

Merkblatt: Erste Hilfe im Betrieb
(pdf, 135 kB)

Merkblatt: Erste Hilfe in Schulen
(pdf, 137 kB)

Merkblatt: Erste Hilfe in Kitas
(pdf, 138 kB)

Es werden für betriebliche Ersthelfer die wichtigsten lebensrettenden Maßnahmen vermittelt unter Berücksichtigung betriebsspezifischer Themen.

Erste Hilfe für Firmen

Auffrischungskurs für betriebliche Ersthelfer nach spätestens 24 Monaten.

Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer nach DGUV verpflichtend für alle Firmen

Es werden für betriebliche Ersthelfer die wichtigsten lebensrettenden Maßnahmen vermittelt unter Berücksichtigung betriebsspezifischer Themen.

Erste Hilfe für Firmen

Auffrischungskurs für betriebliche Ersthelfer nach spätestens 24 Monaten.

Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer nach DGUV verpflichtend für alle Firmen