Dieser Lehrgang gilt als
Fortbildung für betriebliche Ersthelfer /fileadmin/_accountfolders/_gruppen/23/www.erstehilfe-dresden.de/DGUV_1.pdf(DGUV 1). Voraussetzung ist die Absolvierung einer
Grundausbildung in Erster Hilfe (9 Unterrichtseinheiten) innerhalb der letzten 2 Jahre. Die Erste Hilfe Fortbildung wird auch als Training bzw. Auffrischung bezeichnet.
Die Fortbildung sollte innerhalb von 2 Jahren nach der Grundausbildung, oder der letzten Fortbildung erfolgen, sie umfasst 9 Unterrichtsstunden. Die Kosten übernimmt für Firmen grundsätzlich die zuständige Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse.
Für die Mitgliedsbetriebe der BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) muss vor Kursbeginn bei der BGN das Formular für die Kostenübernahme beantragt werden
(BGN_Formular). Bitte bringen Sie dieses Formular im Original mit Unterschrift und Stempel des Unternehmen zum Kurs mit oder senden Sie uns das Formular im Original per Post zu.