Die Erste Hilfe Grundausbildung gilt als Voraussetzung für die betrieblichen Ersthelfer
(BG Vorschrift DGUV 1)und als Erste Hilfe Kurs für den Führerschein. Betriebliche Ersthelfer müssen alle 2 Jahre eine
Erste Hilfe Fortbildung besuchen.
Die Erste Hilfe Grundausbildung wird anerkannt für:
- Ersthelfer im Betrieb
- Alle Führerscheinklassen A, A1, B, BE, L, M, T, C, CE, C1, C1E, D, D1, DE, D1E gemäß §19(2) FeV
- Studierende der Fachrichtungen Chemie, Biologie sowie Lehramtsanwärter
- Auszubildende Medizinischer Berufe
- Lehrer
- Pädagogen
- Bau Gewerbe
- Jugendgruppenleiter (für Jugendgruppeleitercard JULEICA - Ergänzungskurs im Rahmen der Juleica nötig - Siehe Juleica Richtlinie)
- Erste Hilfe Fortbildung für Pflegekräfte gemäß Anforderungen des MDK
- Rettungsschwimmer
- Sportübungsleiter
Die Kosten für die Ersthelferausbildung in Firmen übernimmt grundsätzlich die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Für die Mitgliedsbetriebe der BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) muss vor Kursbeginn bei der BGN das Formular für die Kostenübernahme beantragt werden
(BGN_Formular). Bitte bringen Sie dieses Formular im Original mit Unterschrift und Stempel des Unternehmen zum Kurs mit oder senden Sie uns das Formular im Original per Post zu.
Inhalt: - Allgemeine Maßnahmen inkl. Notruf
- Absichern von Unfallstellen - Verkehrsunfall
- Rettung aus Gefahr, Helmabnahme
- Bewusstlosigkeit – stabile Seitenlage
- Wiederbelebung + AED, Stromunfall
- Atemnot, Atemwegsverlegung
- Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krampfanfall
- Sonnenstich, Hitzschlag, Unterkühlung, Erfrierung
- Gehirnerschütterung-Kopfverletzung
- Inhalt Erste Hilfe Kasten
- Verbände, Starke Blutung, Amputation, Nasenbluten
- Verätzungen, Verbrennung, Verbrühung, Augenverletzung
- Gelenkverletzungen, Knochenbrüche