
Nach der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ hat der Unternehmer bzw. die Unternehmerin dafür zu sorgen, dass die Ersthelfenden „in der Regel“ in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden.

Nach § 26 Abs. 1 der UVV "Grundsätze der Prävention" (DGUV V1) errechnet sich die Anzahl der Ersthelfer (EH), die mindestens zur Verfügung stehen müssen, wie folgt:
Interesse und gute Laune. Schreibuntensilien sind nicht erforderlich, da Sie zum Abschluss eines Tageskurses ein Handbuch für Erste Hilfe erhalten bzw. dieses Handbuch für Erste Hilfe über einen QR-Code herunterladen können.
Die Ausbilder dürfen sich den Personalausweis zeigen lassen und machen von diesem Recht auch Gebrauch.
Bei Barzahlung bringen Sie bitte die Kursgebühr, wenn möglich, passend zum Kurstag mit.
Siehe auch Punkt "Kleiderordnung".
Bitte wählen Sie die Art der Anmeldung aus:
AGB - Allgemeine Geschäftsbedinungen
Sie können sich auch weiterhin formlos per E-Mail oder Fax anmelden, bitte geben Sie die Wunschtermine, Anzahl der Teilnehmer und bei Firmen den Unfallversicherungsträger an.
Ansprechpartner: Anita Menzel
E-Mail: ausbildungleiter@drk-dresden.de