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Erste Hilfe

Kurse für Fimen (BGV A1)- Ersthelfer, Der große Erste-Hilfe-Kurs, Lehrgang für den Führerschein, Lebensrettende Sofortmaßnahmen, Erste Hilfe - Fortbildung (Training), Erste Hilfe am Kind, Erste Hilfe für Sportler / Übungsleiter, Workshops, Kurse bei Ihnen vor Ort, Sonderwünsche, Erste Hilfe Dresden

Wie ist zu verfahren bei Überschreitung der Fortbildungsfrist für Ersthelfer? (von 2 auf bis zu 3 Jahre verlängert)

Nach der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ hat der Unternehmer bzw. die Unternehmerin dafür zu sorgen, dass die Ersthelfenden „in der Regel“ in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Sollte die Fortbildungsfrist auf Grund der aktuellen Situation überschritten werden, lässt die Forderung einen gewissen Handlungsspielraum offen. Derzeit können auch Ersthelfende mit "abgelaufener" Fortbildungsfrist als betriebliche Ersthelfende eingesetzt werden. Die Feststellung des erlaubten Überschreitungszeitraums stellt eine Einzelfallentscheidung dar, die im Unternehmen (Führungskraft/ Betriebsarzt) getroffen werden muss. Anhaltspunkt für die Entscheidung sind die Erfahrung des Ersthelfenden und sein Einsatzgebiet. Auch bei langjährigen und erfahrenen Ersthelfenden sollte die Fortbildungsfrist von 3 Jahren möglichst nicht überschritten werden. Danach sollte in jedem Fall eine Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung erfolgen.

Häufig gestellte Fragen / Frequently Asked Questions (FAQ)

Erste Hilfe? Brauchen wir das in unserem Unternehmen?

Neben der moralischen Verpflichtung zur Hilfeleistung gibt es auch gesetzliche Bestimmungen, die für Unternehmen in der DGUV V1 festgelegt sind. Auszüge aus der DGUV V1 (Unfallverhütungsvorschrift) § 26
  1. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahren die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen.
  2. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärtzliche Versorgung veranlasst wird.

Wieviele Ersthelfer müssen im Betrieb anwesend sein?

Nach § 26 Abs. 1 der UVV "Grundsätze der Prävention" (DGUV V1) errechnet sich die Anzahl der Ersthelfer (EH), die mindestens zur Verfügung stehen müssen, wie folgt: 
 

Welche Folgen hat es, wenn die Vorschriften der DGUV V1 durch Unternehmen missachtet werden?

Wenn der Unternehmer seine Erste-Hilfe-Pflichten nicht oder nicht ausreichend erfüllt, können daraus unangenehme rechtliche Konsequenzen entstehen. Ein Verwarnungsgeld oder ein Geldbuße sind nur die geringsten Folgen. Sollte ein Beschäftigter aufgrund mangelhafter Organisation oder fehlender Erste-Hilfe-Einrichtungen einen Gesundheitsschaden erleiden oder sogar zu Tode kommen, hätte dies auch strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Anklage wegen Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung.

Wie lange gilt meine Kurs-Bescheinigung?

Normalerweise unbegrenzt, wenn Sie einen Kurs nach dem 1.1.2002 besucht haben. Im Rahmen der betrieblichen Ersthelferausbildung (gem. DGUV V1) gilt der Kurs 2 Jahre und kann durch eine Erste Hilfe Fortbildung bzw. Erste Hilfe Training aufgefrischt werden. Fahrschüler erfragen bitte vorab die konkrete Gültigkeit bzw. Anerkennung bei der jeweils zuständigen Führerscheinstelle.

Wie bekomme ich eine Ersatzbescheinigung?

Sie haben Ihre Bescheinigung verloren und benötigen eine Zweitbescheinigung? Gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr erstellen und versenden wir diese auf Anfrage gern für Sie. Bei Abholung an Werktagen in unserem Büro in der Kreisgeschäftsstelle (Klingerstraße 20) ist dieser Service je nach zeitlicher und personeller Verfügbarkeit umgehend möglich und kostenfrei.

Anmeldung?

Möglichkeiten zur Anmeldung
  • online über unsere Internetseite
  • telefonisch
  • per E-Mail
Bei Privatpersonen benötigen wir zur Durchführung Ihrer Anmeldung Name, Vorname, Geb.-Datum, Anschrift, Tel.-Nr., E-Mail). Firmenmitarbeiter melden sich mit Anzahl TN, Name(n), Vorname(n), Geb.-Datum und unter Angabe Ihrer Firmendaten (Firmenname, Anschrift, Ansprechpartner, Tel./E-Mail) sowie Angaben zum zuständigen Unfallversicherungsträger an (Berufsgenossenschaft-BG oder Unfallkasse-UKS). Sie erhalten nach Ihrer schriftlichen Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit den Kursdaten und als Mitarbeiter einer Firma zusätzlich das Formular "Anmelde- und Teilnahmebescheinigung". Teilnehmer, die den Kurs über die Berufsgenossenschaft abrechnen lassen wollen, bringen das vollständig ausgefüllte Formular "Anmelde- und Teilnahmebescheinigung" im Original zum Kurs mit oder senden es vorher ausgefüllt per Post an folgende Anschrift: DRK Kreisverband Dresden e.V., Aus- und Fortbildung, Klingerstraße 20, 01139 Dresden.

Zahlungsmöglichkeiten

Möglichkeiten zur Bezahlung
  • online mit PayPal
  • Barzahlung vor Ort
  • Zahlung mit EC-Karte (PIN-Eingabe erforderlich!) nur werktags am Standort Klingerstr. 20
  • Rechnung für Firmen und Privatzahler nach Absprache möglich
Bitte beachten Sie, dass eine Zahlung mit EC-Karte an Wochenenden und in den Räumen des Jugendrotkreuz (Fetscherplatz 6) ausgeschlossen ist. Darüber hinaus bitten wir um Verständnis, dass wir Geldscheine größer als 100,00 € nicht akzeptieren!

Verspätung? Fehlzeiten?

Bitte erscheinen Sie auch im Interesse der anderen Teilnehmer rechtzeitig zum Kurs und planen für Ihre Anfahrt ggf. einen Zeitpuffer ein. Nach dem ausgeschriebenen Kursbeginn dürfen wir Sie nicht mehr einlassen, da sonst die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtszeit unterschritten würde. Dies gilt auch für eine verspätete Rückkehr aus der Pause oder das vorzeitige Verlassen des Kurses. In begründeten Fällen (bspw. aufgrund von Unwohlsein, o.ä.) können Fehlzeiten nach Absprache nachgeholt werden.

Pausen während der Kurse?

In unseren Erste Hilfe Kursen sind Pausen vorgesehen. Bei Tagesveranstaltungen ist u.a. eine Frühstücks- und Mittagspause eingeplant, welche ebenfalls durch die DGUV V1 vorgeschrieben ist. Eine Verkürzung des Kurstages unter Verzicht der Pausenzeiten ist jedoch nicht möglich.  Für die Pausenverpflegung ist in der DRK Kreisgeschäftsstelle eine Kantine für die Pausenverpflegung vorhanden. Alternativ dürfen Sie auch gern eigene Verpflegung mitbringen.

Praktische Übungen?

Die praktischen Übungen sind als wesentlicher Teil der Ausbildung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Alle Kursteilnehmer müssen daran teilnehmen. Ohne erfolgreiche praktische Übungen dürfen wir Ihnen keine Bescheinigung ausstellen. Erfolgreich bedeutet, dass der Ausbilder von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugt ist. Körperbehinderte können unter Vorlage eines ärztlichen Attestes oder (Schwer-)Behindertenausweises von der Teilnahme an einzelnen Übungen befreit werden. Wer krankheitsbedingt gewisse Übungen nicht ausführen möchte, wendet sich bitte vorher an den Ausbilder. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen nur die Inhalte/ Übungen bescheinigen, an denen Sie auch teilgenommen haben.

Kleiderordnung?

In unseren praxisorientierten Kursen werden diverse Lagerungs-, Trage-, Beatmungs- und Wiederbelebungstechniken unter Einbeziehung von Fallbeispielen geübt. Daher empfehlen wir Ihnen strapazierfähige Kleidung und rutschfestes Schuhwerk zu tragen. Für entstehende Schäden an oder durch Kleidung (Schuhe) können wir nicht haften. Damen empfehlen wir bequeme Hosen. Teuren und/ oder aufwendigen Schmuck bzw. Wertsachen im Allgemeinen lassen Sie zum Kurstag besser zuhause.

Was muss ich zum Erste-Hilfe-Kurs mitbringen?

Interesse und gute Laune. Schreibuntensilien sind nicht erforderlich, da Sie zum Abschluss eines Tageskurses ein Handbuch für Erste Hilfe mitnehmen können. Die Ausbilder dürfen sich den Personalausweis zeigen lassen und machen von diesem Recht auch Gebrauch. Bei Barzahlung bringen Sie bitte die Kursgebühr, wenn möglich, passend zum Kurstag mit. Siehe auch Punkt "Kleiderordnung".

Ich suche einen Kurs für das Physikum / EH-Kurs mit 16 UE (lt. Prüfungsordnung)

Die Erste Hilfe Grundausbildung (9 Unterrichtseinheiten) wird als Erste Hilfe Kurs für Medizinstudenten anerkannt. Sollte lt. Prüfungsordnung (bspw. Ausbildung Pharmazeutisch Technische/r Assent/in) eine Erste Hilfe Kurs mit 16 UE erforderlich sein, kontaktieren Sie uns bitte direkt zur Vereinbarung eines individuellen Termins. Wir helfen Ihnen gern und bieten hierzu auch geschlossene Kurse an.

Ist die Teilnahme für Menschen mit Behinderung möglich?

Selbstverständlich! Wir bitten jedoch vorab um Rücksprache, damit wir das für Sie passende Angebot finden und ggf. die notwendige Barrierefreiheit für Sie gewährleisten können. Falls Sie Hilfestellungen benötigen, sind wir Ihnen gern behilflich. Sofern Sie über eine Assistenz verfügen, kann diese kostenlos am Kurs teilnehmen, erhält aber keine Bescheinigung.

Mein/e Bekannte/r kann kein Deutsch

Für Teilnehmer, welche nur einen geringen Wortschatz und ein geringes Verständnis in Deutsch haben, bieten wir auch Erste Hilfe Kurse in Englisch an. Fremdsprachenkurse für geschlossene Gruppen in Englisch sind ebenfalls möglich. Wenn Sie Ihren eigenen Dolmetscher mitbringen, kann dieser kostenlos am Kurs teilnehmen, erhält aber keine Bescheinigung.

AGB/ Datenschutzbestimmungen des DRK KV Dresden (Aus- und Fortbildung)

Weitere Informationen können Sie ebenfalls unseren AGB bzw. Datenschutzbestimmungen entnehmen.

Bitte wählen Sie die Art der Anmeldung aus:

 AGB - Allgemeine Geschäftsbedinungen

Sie können sich auch weiterhin formlos per E-Mail oder Fax anmelden, bitte geben Sie die Wunschtermine, Anzahl der Teilnehmer und bei Firmen den Unfallversicherungsträger an.
 

Ansprechpartner: Anita Menzel
E-Mail:                  ausbildung(at)drk-dresden(dot)de






Es werden für betriebliche Ersthelfer die wichtigsten lebensrettenden Maßnahmen vermittelt unter Berücksichtigung betriebsspezifischer Themen.

Erste Hilfe für Firmen

Auffrischungskurs für betriebliche Ersthelfer nach spätestens 24 Monaten.

Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer nach DGUV verpflichtend für alle Firmen

Es werden für betriebliche Ersthelfer die wichtigsten lebensrettenden Maßnahmen vermittelt unter Berücksichtigung betriebsspezifischer Themen.

Erste Hilfe für Firmen

Auffrischungskurs für betriebliche Ersthelfer nach spätestens 24 Monaten.

Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer nach DGUV verpflichtend für alle Firmen